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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2012 - 5 Sa 153/11   

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https://dejure.org/2012,18082
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2012 - 5 Sa 153/11 (https://dejure.org/2012,18082)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24.01.2012 - 5 Sa 153/11 (https://dejure.org/2012,18082)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - 5 Sa 153/11 (https://dejure.org/2012,18082)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Kündigungsschutz außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes - Austauschkündigung aus krankheitsbedingtem Anlass

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 242 BGB, § 1 Abs 2 S 1 Alt 1 KSchG, § 23 Abs 1 KSchG, § 138 Abs 1 BGB
    Kündigung wegen Krankheit - Kündigungsschutz im Kleinbetrieb - Treu und Glauben

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankheitsbedingte Kündigung in Kleinbetrieb bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit und unbefristeter Einstellung einer Ersatzkraft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1; KSchG § 23 Abs. 1; BGB § 138; BGB § 242
    Krankheitsbedingte Kündigung in Kleinbetrieb bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit und unbefristeter Einstellung einer Ersatzkraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eine lang anhaltende Krankheit des Arbeitnehmers kann eine ordentliche Kündigung rechtfertigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2012, 475
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 15/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2012 - 5 Sa 153/11
    (BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92 = AP Nr. 12 zu § 242 BGB Kündigung = DB 2001, 1677).

    (BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92 = AP Nr. 12 zu § 242 BGB Kündigung = DB 2001, 1677).

    Denn so weit unter mehreren Arbeitnehmern eine Auswahl zu treffen ist, gebietet der verfassungsrechtliche Schutz des Arbeitsplatzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip stets auch ein gewisses Maß an sozialer Rücksichtnahme und es darf auch ein durch langjährige Mitarbeit erdientes Vertrauen in den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nicht unberücksichtigt bleiben Der Arbeitgeber muss seine einzelne Arbeitnehmer belastende Auswahlentscheidung nach vernünftigen, sachlichen, billiges Ermessen wahrenden Gesichtspunkten treffen (BAG 21. Februar 2001 aaO).

  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 347/88

    Kündigung nach Infektion mit HIV-Virus

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2012 - 5 Sa 153/11
    Darlegungs- und beweispflichtig für die tatsächlichen Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit der vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung ist der Arbeitnehmer (BAG 16. Februar 1989 - 2 AZR 347/88 - BAGE 61, 151 = AP Nr. 46 zu § 138 BGB = DB 1989, 2382).
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.10.2014 - 1 Sa 151/14

    Kündigung, fristgemäß, Kleinbetrieb, Grund (irgendwie einleuchtender),

    Die vorzunehmende Interessenabwägung hat sich deshalb darauf zu beschränken, ob sich das auf krankheitsbedingte Fehlzeiten gestützte Kündigungsmotiv auch angesichts der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers als einleuchtend erweist (LAG Baden Württemberg, Urteil vom 18.06.2007 - 4 Sa 14/07 - juris, Rn 31 f.) Nach einer Entscheidung des LAG Mecklenburg Vorpommern (Urteil vom 24.01.2012 - 5 Sa 153/11 - juris) verstößt eine Kündigung nicht gegen § 242 BGB, wenn ein Arbeitsverhältnis durch eine langanhaltende Krankheit des Arbeitnehmers mit ungewissem Zeitpunkt der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit belastet ist.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2022 - 3 Sa 203/21

    Kündigung - Arbeitsunfähigkeit - stellvertretender Datenschutzbeauftragter -

    Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber gleichzeitig für die Arbeitsaufgabe des gekündigten Arbeitnehmers eine Ersatzkraft unbefristet einstellt (LAG Mecklenburg-Vorpommern 24.01.2012 - 5 Sa 153/11).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2012 - 5 Sa 168/11

    Kündigung im Kleinbetrieb - Kündigungsschutz außerhalb des

    (BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92 = AP Nr. 12 zu § 242 BGB Kündigung = DB 2001, 1677; LAG Mecklenburg-Vorpommern 24. Januar 2012 - 5 Sa 153/11).
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